DRK-Bereitschaft hilft im Pflegeheim
An Wochenenden und Feiertagen Entlastung für die Pflegekräfte bei Schnelltests in Hochdorf.
Hochdorf (sg). Bericht aus der VKZ vom 23.12.2020 Seit dem 6. Dezember werden im Pflegeheim „Haus im Schlösslesgarten“ von der DRK-Bereitschaft Hochdorf zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests durchgeführt. Bereitschaftsleiter Gerd Gosdeck, der am 19. Dezember mit seinem Bruder Sven mehrere Tests im Pflegeheim absolviert hat, erläutert, dass alle DRK-Bereitschaftsmitglieder mindestens die Sanitätsdienstausbildung und mehrjährige Diensterfahrung haben und nach entsprechender Einweisung diese Tests durchführen. Die Einweisung der Helfer erfolgt durch die hierfür ausgebildeten Mitarbeiter des Pflegeheims.
Heimleiterin Petra Drenk betont die besondere Bedeutung dieser auch für die Angehörigen der Bewohner so wichtigen Zusammenarbeit, beweist sie doch auch ein harmonisches Miteinander im Ort sowie Respekt und Verantwortung der Mitmenschen gegenüber.
Möchte ein Besucher einen Angehörigen im Hochdorfer Pflegeheim aufsuchen, bei dem eine relativ genaue Corona-Diagnose nicht ganz sicher ist, muss er zusätzlich zu den normalen Hygienevorgaben noch einen Schutzkittel mit langen Ärmeln überziehen, der ihm vom Pflegeheim zur Verfügung gestellt wird.
Die Pflegeheimbewohner werden von den DRK-Helfern und den Pflegeheim-Mitarbeitern gemäß Pflegeverordnung zweimal in der Woche einem Schnelltest unterzogen.
Durch die aktuelle Corona-Verordnung müssen sich alle Besucher, die das Heim betreten, einem Corona-Antigenschnelltest unterziehen. Dieser wird an den Wochenenden und Feiertagen durch die Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und unter der Woche durch das Pflegeheim-Personal durchgeführt.
Da auch die Bewohner des Pflegeheims zwei- bis dreimal in der Woche getestet werden müssen, was zusätzlich zur normalen Arbeit der Pflegekräfte geschehen muss, bedeutet dies eine Mehrbelastung des Personals. Die Besucher dürfen ohne den Schnelltest ihre Angehörigen nicht aufsuchen. Nach etwa 15 Minuten Wartezeit signalisiert der Antigen-Schnelltest, ob der Besucher den Angehörigen besuchen darf.
Gerd Gosdeck hat den Abstrich für den Test sehr behutsam durchgeführt. Zeigt der nur wenige Sekunden dauernde Abstrich eine Reaktion – wie einen kleinen Tränen- oder Niesreiz, bedeutet dies, dass der Abstrich erfolgreich war.
Signalisiert der Schnelltest „positiv“, muss das Ergebnis an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt entscheidet dann über die Dauer der Quarantäne und ob ein PCR-Labortest (Polymerase-Chain-Reaktion) zur Bestätigung durchgeführt werden muss. Beim PCR-Test liegt dann innerhalb von 24 bis 48 Stunden das Endergebnis vor. Der positiv Getestete muss sich aber bereits nach dem positiven Ergebnis des Schnelltests in die Quarantäne begeben.
Heimleiterin Petra Drenk verdeutlicht, dass bei einem positiven Schnelltest sofort reagiert werden könne, um eine Ausbreitung zu stoppen. Sie ist sehr froh und dankbar für die Unterstützung des DRK-Ortsvereins, weil dadurch die Mitarbeiter im normalen Pflegealltag entlastet werden, der ohnehin schon an die Grenzen jedes Einzelnen stößt.